Property:Bildungssystem Beschreibung
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A
Die allgemeinbildende höhere Schule (AHS) umfasst eine vierjährige Unterstufe und eine vierjährige Oberstufe und schließt mit der Reifeprüfung (Matura) ab. Schüler/innen, welche die Unterstufe der AHS erfolgreich absolviert haben, können die Oberstufe besuchen. Auch der Übertritt aus der Mittelschule bzw. der Polytechnischen Schule ist nach erfolgreichem Abschluss ab einem bestimmten Leistungsniveau möglich.
Die Aufnahme in die 1. Klasse einer AHS Unterstufe setzt voraus, dass die 4. Klasse der Volksschule erfolgreich abgeschlossen wurde.
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Die Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) umfasst eine vierjährige Ausbildung und schließt mit der Reifeprüfung (Matura) ab.
Seit dem Schuljahr 2014/15 wird eine standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung durchgeführt. Durch das Reifeprüfungszeugnis wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Akademien erworben.
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B
Berufsbildende höhere Schulen vermitteln in fünf Jahren neben einer fundierten Allgemeinbildung eine höhere berufliche Ausbildung und schließen mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Mit der Reifeprüfung wird die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erworben, die Diplomprüfung ermöglicht den Zugang zu gesetzlich geregelten Berufen laut Gewerbeordnung.
Beispiele für BHS:
HTL
BHAK
BASOP
BAfEP
HLW
HBLA
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Berufsbildende mittlere Schulen (BMS) dauern ein bis vier Jahre. BMS mit einer Ausbildungsdauer von ein oder zwei Jahren vermitteln eine teilweise Berufsausbildung und solche mit einer Ausbildungsdauer von drei oder vier Jahren mit Abschlussprüfung eine abgeschlossene Berufsausbildung. Für die Absolvent/innen gelten die einschlägigen Berechtigungen der Gewerbeordnung.
Nach Absolvierung einer mindestens dreijährigen BMS führen Aufbaulehrgänge (drei Jahre) zur Reife- und Diplomprüfung. Für Absolvent/innen von technischen vierjährigen Schulen gibt es spezielle Formen von facheinschlägigen Kollegs.
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Duales System: Ausbildung in einem Lehrberuf in einem Lehrbetrieb bei gleichzeitigem Unterricht in einer Berufsschule.
Voraussetzung: erfüllte 9-jährige Schulpflicht (positiver Abschluss ist nicht Voraussetzung, erhöht jedoch die Chancen auf eine Lehrstelle).
Dauer: 1-4 Jahre.
Ausbildungsende mit der Lehrabschlussprüfung.
Möglichkeit der Individuellen Berufsausbildung (Verlängerte Lehrzeit/Teilqualifikation gemäß § 8b Berufsausbildungsgesetz).
Berufsreifeprüfung parallel zur Lehre und im Anschluss möglich.
Während ihrer Ausbildung in einem Lehrberuf vermittelt die berufsbildende Pflichtschule (Berufsschule) in einem berufsbegleitenden, fachlich einschlägigen Unterricht den Lehrlingen die grundlegenden theoretischen Kenntnisse. Sie fördert und ergänzt die betriebliche Ausbildung sowie die Allgemeinbildung. Die Berufsschule umfasst so viele Schuljahre, wie es der Dauer des Lehrverhältnisses entspricht. Je nach Lehrberuf beträgt die Zeit der Ausbildung zwei bis vier Jahre, in der Regel jedoch drei Jahre.
Die zu besuchende Berufsschule kann nicht frei gewählt werden sondern richtet sich nach dem Lehrberuf und nach dem Standort des Lehrbetriebs. Für die Anmeldung in der Berufsschule ist der Lehrbetrieb zuständig.
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F
Fachhochschulen bieten eine wissenschaftlich fundierte Berufsausbildung mit stark berufsbezogener Ausrichtung (ein Praxissemester ist Teil des Studiums).
Derzeit werden folgende Arten von Studiengängen angeboten:
Bachelorstudien
dauern sechs Semester und schließen mit dem akademischen Grad „Bachelor“ ab.
Masterstudien
bauen auf Bachelorstudien auf und dienen vor allem der wissenschaftlichen Ergänzung dieser, dauern in der Regel vier Semester und schließen mit dem akademischen Grad „Master“ ab.
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K
Kindergärten bieten familienergänzende Betreuung für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt. Ziel der Kindergartenerziehung ist die Förderung der körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung der Kinder durch geeignete Spiele und die erzieherische Wirkung der Gruppe. Der Kindergarten findet als vorschulisches Bildungsangebot allgemeine Akzeptanz.
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M
Die Mittelschule ist seit 1. September 2012 eine gesetzlich verankerte Regelschule. Seit dem Schuljahr 2018/19 sind alle ehemaligen Hauptschulen österreichweit Mittelschulen. Auf einer breiten rechtlich gesicherten Basis ist es gelungen, eine gemeinsame Schule für alle 10- bis 14-Jährigen zu schaffen, die allen Schüler/innen nach der 4. Klasse Volksschule offensteht.
Der MS-Lehrplan verbindet den Leistungsanspruch der AHS-Unterstufe mit einer neuen Lern- und Lehrkultur.
Neben den Sonderformen der Musik-Mittelschulen und der Sport-Mittelschulen, sieht der MS-Lehrplan vier mögliche Schwerpunktbereiche vor:
1. Sprachlich-humanistisch-geisteswissenschaftlich.
2. Naturwissenschaftlich-mathematisch.
3. Ökonomisch-lebenskundlich.
4. Musisch-kreativ.
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P
Die Polytechnische Schule schließt an die 8. Schulstufe an und umfasst eine Schulstufe. Die Schüler/innen werden im 9. oder in einem freiwilligen 10. Schuljahr durch Vertiefung der Allgemeinbildung, Berufsorientierung und Berufsgrundbildung auf das weitere Leben – insbesondere auf das Berufsleben – vorbereitet. Durch Betriebs- und Berufserkundungen in Lehrwerkstätten und außerschulischen Institutionen sowie durch berufspraktische Tage (Schnupperlehre) in Betrieben wird die Berufswahl unterstützt.
Die Berufsgrundbildung wird in Fachbereichen angeboten. Handlungs- und praxisorientiertes Lernen fördert die individuellen Begabungen und Lernmotivation der Schüler/innen.
Aus den folgenden sieben Fachbereichen kann je nach beruflichen Interessen und Neigungen gewählt werden: Metall, Elektro, Holz, Bau, Handel-Büro, Dienstleistungen, Tourismus.
In den allgemeinbildenden Pflichtgegenständen (z.B. Berufsorientierung und Lebenskunde, Politische Bildung und Wirtschaftskunde, Deutsch, Lebende Fremdsprache, Mathematik, Naturkunde und Ökologie, Gesundheitslehre, Bewegung und Sport) wird eine vertiefende Allgemeinbildung angeboten.
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Die Mindeststudiendauer für ein Lehramtsstudium in der neuen Ausbildung an einer öffentlichen oder privaten Pädagogischen Hochschule beträgt mindestens 4 Jahre (Bachelorstudium) plus 1-1,5 Jahre (Masterstudium). Mit der erfolgreichen Beendigung des gesamten Studiums wird die Lehrbefähigung für das entsprechende Lehramt erworben.
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S
Sonderschule (6. bis 15. Lebensjahr)
Die Sonderschule umfasst zehn Sparten mit jeweils neun Schulstufen, wobei die letzte Schulstufe als Berufsvorbereitungsjahr dient. Mit Zustimmung der Schulbehörde und mit Einwilligung des Schulerhalters ist der Sonderschulbesuch maximal zwölf Schuljahre lang möglich.
Die adäquate sonderpädagogische Förderung der Schülerinnen und Schüler erfolgt durch die Anwendung spezifischer Lehrpläne. Sowohl in Sonderschulen als auch im inklusiven Unterricht sind qualifizierte Lehrkräfte tätig. Ziel des individualisierten Unterrichts ist es, den Schüler/innen durch eine grundlegende Allgemeinbildung, eine Bewältigung der weiteren beruflichen Ausbildung oder den Besuch weiterführender Schulen zu ermöglichen.
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U
Es gibt geistes- und kulturwissenschaftliche, ingenieurwissenschaftliche und künstlerische Studien, Lehramtsstudien für das Lehramt an höheren Schulen (je zwei Unterrichtsfächer), medizinische, naturwissenschaftliche, rechtswissenschaftliche, sozial- und wirtschaftswissenschaftliche sowie theologische Studien. Die Anbieter können öffentliche Universitäten oder Privatuniversitäten sein.
Folgende Studien gibt es:
Diplomstudien
dienen in erster Linie einer vertiefenden wissenschaftlichen oder künstlerischen Berufsausbildung und dauern acht bis zwölf Semester, bestehend aus zwei oder drei Studienabschnitten, die jeweils mit einer Diplomprüfung abschließen. Der Abschluss berechtigt zum Erwerb eines Diplomgrades, z.B. „Magister/Magistra“, „Diplom-Ingenieur/in“ (Ausnahme: Medizin-Studien schließen mit "Doktor/in der gesamten Heilkunde" oder "Doktor/in der Zahnheilkunde" ab).
Bachelor- und Masterstudien
Der Bologna-Erklärung entsprechend haben die Universitäten die meisten Studien bereits als Bachelorstudien (drei bis vier Jahre) und darauf aufbauende Masterstudien (ein bis zwei Jahre) eingerichtet. Das Bachelorstudium dient einer wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Berufsausbildung und Qualifizierung im entsprechenden Fachgebiet und führt zum akademischen Grad „Bachelor“. Masterstudien schließen, je nach Fachbereich, mit „Master“ oder „Diplom-Ingenieur/in“ ab.
Doktoratsstudien und PhD-Studien (Doctor of Philosophy)
bauen auf Diplom- bzw. Masterstudien an Universitäten, Fachhochschulen oder Pädagogischen Hochschulen auf und dienen hauptsächlich der Weiterentwicklung der Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit. Der Abschluss (nach drei bzw. vier Jahren) berechtigt zum Erwerb des einschlägigen Doktorgrades („Dr.“ oder „PhD“).
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V
Kinder, die ihr 6. Lebensjahr vollendet haben, sind mit 1. September eines Jahres schulpflichtig und müssen in die Schule gehen.
Die Aufnahme in die Volksschule erfolgt auf Basis der Schülereinschreibung. Die Zuweisung des Schulplatzes erfolgt durch die Schule bzw. den zuständigen Landesschulrat/Stadtschulrat.
Schulreif ist ein Kind, wenn angenommen werden kann, dass es dem Unterricht in der ersten Schulstufe folgen kann, ohne körperlich oder geistig überfordert zu werden.
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