Volksschule

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Ausbildungsstufe Primarstufe
Alter  6, 7, 8, 9, 10 Schulstufe  0, 1, 2, 3, 4
Bildungsweg Allgemeine Schulpflicht
Beschreibung Kinder, die ihr 6. Lebensjahr vollendet haben, sind mit 1. September eines Jahres schulpflichtig und müssen in die Schule gehen.

Die Aufnahme in die Volksschule erfolgt auf Basis der Schülereinschreibung. Die Zuweisung des Schulplatzes erfolgt durch die Schule bzw. den zuständigen Landesschulrat/Stadtschulrat. Schulreif ist ein Kind, wenn angenommen werden kann, dass es dem Unterricht in der ersten Schulstufe folgen kann, ohne körperlich oder geistig überfordert zu werden.

https://www.bildungssystem.at/volksschule/volksschule