User:JProdinger

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Die Maßnahme M1a[edit]

Die Maßnahme 1 (M1) heißt „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft (AgrarMarkt Austria, 2022). Sie teilt sich in drei Vorhabensarten (VHA):

  • Begleitende Berufsbildung, Fort- und Weiterbildung zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation in der Land- und Forstwirtschaft (1.1.1)
  • Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnamen in der Land- und Forstwirtschaft (1.2.1)
  • Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen) für die Land- und Forstwirtschaft (1.3.1)

Die Maßnahme M1 teilt sich in M1a und M1b. Sämtliche Themenbereiche, die der Landwirtschaft zuordenbar sind, werden in M1a behandelt. In M1b hingegen werden alle Themen zur Forstwirtschaft aufgearbeitet – immer auf Basis der drei Vorhabensarten.

In beiden Bereichen (M1a und M1b) können integrierte Förderanträge eingebracht werden. Das bedeutet, dass nicht für jede der drei Vorhabensarten ein eigener Antrag nötig ist, sondern, dass das Projekt als Ganzes in einem Antrag abzubilden ist.

In Bezug auf die Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“ ist die AMA für die Bewilligung von Förderungsanträgen in der Maßnahme M1 im Bundesland Wien zuständig.

Ziele der Förderungen[edit]

  1. Durch weiterführende außerschulische Berufsbildung sollen Landwirt:innen verbesserte Qualifikationen zur erfolgreichen Übernahme und Führung von Betriebe erhalten.
  2. Durch steigende berufliche und gesellschaftliche Anforderungen wird es nötig, die fachlichen, persönlichen und unternehmerischen Kompetenzen in der Land- und Forstwirtschaft durch Fort- und Weiterbildung zu verbessern. Dies führt zu einer Vertiefung und Erweiterung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wissen (AgrarMarkt Austria, 2022).

Die Nachhaltige Tierhaltung Österreich ist beim BML als Bildungsanbieter zertifiziert und darf in der Maßnahme M1a einreichen.

Fördervoraussetzungen[edit]

  • Gültiges Ö-Cert inklusive gültigem Qualitätsmanagementsystem für Erwachsenenbildungssysteme (gesamte Projektlaufzeit)
  • Anerkennung beim BML als Bildungsanbieter für die Vorhabensart „begleitende Berufsbildung und Fort- und Weiterbildung“ im Programm LE 14-20
  • Die Inhalte der beantragten Bildungsvorhaben müssen mindestens einem der Schwerpunktbereiche, für den der Bildungsanbieter anerkannt wurde, zuordenbar sein (AgrarMarkt Austria, 2022).
Link zu den wichtigsten Informationen:[edit]

https://www.ama.at/fachliche-informationen/le-projektfoerderungen-14-20/massnahme-1-(m1)-wissenstransfer-und-informationsm